Konditionen
Für eine Sitzung verrechne ich den Stundenansatz, der von der Gesundheitsdirektorenkonferenz festgelegt wurde, Fr. 154.80 pro 60 Minuten, für alle Bezahlmodi gleich.
Grundversicherung
Soll die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse die Kosten übernehmen, brauchen Sie eine Verordnung Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes. Bitte benutzen Sie das von mir vorausgefüllte Formular.
Zusatzversicherung
Seit der Einführung des Anordnungsmodells, das die Leistungen durch die Krankenpflegeversicherung (OKP) vorsieht, entscheidet jede Zusatzversicherung einzeln, ob Leistungen der nicht ärztlichen Psychotherapie übernommen werden oder nicht. Dies sollten Sie im Voraus mit der jeweiligen Zusatzversicherung abklären.
Invalidenversicherung (IV)
Besteht eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV getragen.
Selbstfinanzierung
Natürlich ist es auch möglich, die Behandlungskosten selber zu tragen.
Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, und nicht abgemeldete Termine werden verrechnet. Ausfallhonorare übernimmt weder die Krankenkasse noch die IV.